Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der justflowify Sandtvos & Popal GbR, Wachsmuthstraße 19, 31134 Hildesheim (im Folgenden „ANBIETER") und dem Empfänger der Leistungen („KUNDE"; zusammen „PARTEIEN"), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Fotografie und Videografie, Kundengewinnung, Online- und Performance-Marketing, Social Media Marketing, Content- und Designerstellung und Webseitenerstellung („Leistungen"), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und Gewerbetreibende.
Abweichende oder ergänzende AGB des KUNDEN werden nur Vertragsbestandteil, wenn der ANBIETER ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des KUNDEN vorbehaltlos Leistungen erbringt.
Die Grundlage der Zusammenarbeit bilden diese AGB sowie individuelle Absprachen zwischen ANBIETER und KUNDE (z.B. Angebot).
Diese AGB gelten auch für zukünftige Leistungsbeziehungen zwischen den PARTEIEN, ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Dies ist wertungsfrei.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen des ANBIETERS auf Websites, Social Media, Broschüren oder in Werbung stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, per E-Mail, Videochat oder Telefon.
Bei telefonischen oder Video-Abschlüssen stimmt der KUNDE ausdrücklich einer Aufzeichnung zur Dokumentation zu.
Der KUNDE verpflichtet sich, keine Zugangsdaten, Materialien oder Links an Dritte weiterzugeben.
3. Leistungen
Die Leistungen umfassen insbesondere:
Online- und Performance-Marketing
Social Media Marketing, Content- und Designerstellung
Fotografie und Videografie
Webseitenerstellung
Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
Der ANBIETER ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben.
4. Online- und Performance-Marketing
Der KUNDE erteilt dem ANBIETER Vollmacht zur Durchführung von Marketingmaßnahmen. Werbekosten trägt der KUNDE direkt. Der ANBIETER garantiert keine bestimmten Erfolge. Sperrungen von Accounts oder Werbekampagnen seitens Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn) haben keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht des KUNDEN.
Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht an Inhalten während der Vertragslaufzeit, eine Weitergabe ist untersagt. Der ANBIETER erhält ein weltweites, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an sämtlichen Kampagnen-Inhalten.
5. Social Media Marketing, Content- und Designerstellung
Inhalte werden vorab abgestimmt, jedoch liegt die gestalterische und konzeptionelle Letztentscheidung beim ANBIETER. Der KUNDE erhält ein zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Eine gewerbliche Weitergabe oder der Verkauf durch den KUNDEN ist untersagt.
6. Fotografie und Videografie
Der ANBIETER hat die finale Entscheidung bezüglich Gestaltung und Umsetzung der Aufnahmen. Der KUNDE sorgt für alle notwendigen Rechte (z.B. Location, Modelle).
Der KUNDE verpflichtet sich, pünktlich zu erscheinen und trägt etwaige Mehrkosten durch Verzögerungen. Bei Absagen gelten Stornoregelungen:
Absage weniger als vier Wochen vor dem Termin: mind. 30% der Vergütung.
Absage weniger als sieben Tage vor dem Termin: volle Vergütung.
Der ANBIETER liefert bearbeitete Bilder digital oder per USB-Stick. Pauschalvergütung umfasst auch Nachbearbeitung und einfache Korrekturen. Zusätzliche Leistungen werden separat berechnet.
Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Zahlung auf den KUNDEN über. Eine gewerbliche Weitergabe ist untersagt. Bei Nutzung ist der ANBIETER als Urheber zu nennen.
7. Webseitenerstellung
Leistungen erfolgen nach aktuellem technischen Standard zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Zukünftige Softwareupdates sind nicht Bestandteil des Vertrags.
Der KUNDE erhält ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an erstellten Webseiten und Inhalten. Gewerbliche Weitergabe oder Verkauf ist untersagt.
Der KUNDE garantiert eine aktuelle technische Server-Umgebung und trägt Lizenzkosten für Drittsoftware.
Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER im Impressum der Webseite als Urheber zu nennen.
8. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach Angebot oder aktueller Preisliste. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung, spätestens innerhalb von 7 Tagen, fällig. Der KUNDE leistet grundsätzlich Vorzahlung.
Die Pflicht zur Vergütung bleibt bei Unterbrechung der Leistungserbringung auf Veranlassung des KUNDEN bestehen.
9. Zahlungsverzug
Leistungsfristen beginnen erst nach vollständiger Zahlung und Erfüllung der Mitwirkungspflichten des KUNDEN. Bei Zahlungsverzug ist der ANBIETER berechtigt, Leistungen zu stoppen. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit zwei Raten im Rückstand ist.
10. Mitwirkungspflichten des KUNDEN
Der KUNDE stellt alle notwendigen Informationen und technischen Voraussetzungen bereit. Darüber hinaus gelten für Leistungen im Bereich der Kundengewinnung und Terminvermittlung folgende besondere Mitwirkungspflichten, deren vollständige und fristgerechte Erfüllung Voraussetzung für einen etwaigen Garantieanspruch (z.B. Rückerstattung bei Nichterhalt von neun qualifizierten Vor-Ort-Terminen innerhalb von drei Monaten) ist:
§10a Garantie, Karenzzeit und Nachbesserung
(1) Garantieumfang Sofern individuell vereinbart, garantiert der ANBIETER die Übermittlung von mindestens neun qualifizierten Vor-Ort-Terminen oder das Zustandekommen mindestens eines Auftrags innerhalb von drei Monaten ab Vertragsbeginn („Erstgarantiezeitraum"). Als Auftrag gilt ein zwischen dem KUNDEN und einem vom ANBIETER vermittelten Endkunden geschlossener Vertrag über Leistungen im vereinbarten Gewerk; maßgeblich ist die Rückmeldung des KUNDEN gemäß §10 f) oder ein sonstiger Nachweis des Vertragsschlusses. Als Auftrag gilt auch ein Vertragsschluss mit einem vom ANBIETER vermittelten Endkunden, der innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Erstgarantiezeitraums erfolgt und nachweisbar auf die Vermittlung des ANBIETERS zurückzuführen ist. Der Erstgarantiezeitraum beginnt mit dem Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss. Voraussetzung ist die vollständige Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten gemäß §10 durch den KUNDEN.
(2) Karenzzeit Wird im Erstgarantiezeitraum die Garantieleistung nicht erbracht, steht dem ANBIETER eine Karenzzeit von 30 weiteren Tagen zur Nachlieferung der vereinbarten Garantieleistung zu („Karenzzeitraum"). Eine Rückerstattung kann frühestens nach Ablauf des Karenzzeitraums geltend gemacht werden, sofern auch in dieser Zeit die Garantieleistung nicht erbracht wurde. Die Mitwirkungspflichten gemäß §10 a)–g) gelten im Karenzzeitraum unverändert fort.
(3) Nachbesserung bei Beanstandung Erachtet der KUNDE einen übermittelten Vor-Ort-Termin als nicht qualifiziert, ist er verpflichtet, dies innerhalb von 48 Stunden nach Übermittlung gegenüber dem ANBIETER unter Angabe einer nachvollziehbaren Begründung zu dokumentieren. In diesem Fall hat der ANBIETER das Recht zur Nachbesserung; der beanstandete Termin zählt nicht zur Garantieleistung. Eine Beanstandung nach Ablauf der 48-Stunden-Frist ist ausgeschlossen; der Termin gilt als qualifiziert übermittelt und wird auf die Garantieleistung angerechnet.
(4) Wegfall des Garantieanspruchs Bei Nichterfüllung einer oder mehrerer Mitwirkungspflichten gemäß §10 (a–g) entfällt der Garantieanspruch vollständig. Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt davon unberührt.
(5) Maßgebliche Definition „qualifizierter Vor-Ort-Termin" Als qualifiziert gilt ein Vor-Ort-Termin mit einem Endkunden, bei dem der ANBIETER im telefonischen Qualifizierungsgespräch einen konkreten Bedarf für ein Vorhaben im vereinbarten Gewerk festgestellt hat und für den ein fester Termin im Kalender des KUNDEN vereinbart wurde. Ein gesetzter Termin gilt auch dann als geliefert, wenn der Endkunde den Termin seinerseits nicht wahrnimmt oder kurzfristig absagt. Subjektive Eindrücke des KUNDEN aus persönlichem Kontakt (z. B. Sympathie, Kommunikationsstil) begründen für sich allein keine fehlende Qualifikation.
(6) Geltendmachung Der KUNDE macht einen behaupteten Garantiefall schriftlich (E-Mail ausreichend) innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Ablauf des Karenzzeitraums beim ANBIETER geltend. Dabei legt er nachvollziehbar dar, dass die Garantieleistung nicht erbracht wurde, und weist die vollständige und fristgerechte Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten gemäß §10 a)–g) in geeigneter Form dokumentiert nach. Nach Ablauf der Ausschlussfrist ist die Geltendmachung eines Garantieanspruchs ausgeschlossen.
(7) Prüfung des Garantiefalls Der ANBIETER ist berechtigt, zur Prüfung des Garantiefalls die Dokumentation der übermittelten Termine und Lead-Informationen heranzuziehen sowie den Eintritt von Aufträgen durch stichprobenartige Rückfrage bei vermittelten Endkunden zu überprüfen. Der KUNDE wirkt an dieser Prüfung in zumutbarem Umfang mit.
(8) Geltung nur für die Erstlaufzeit Eine vereinbarte Garantie gilt ausschließlich für den Erstgarantiezeitraum. Bei Vertragsverlängerungen lebt die Garantie nicht automatisch neu auf; eine erneute Garantiezusage bedarf einer erneuten ausdrücklichen individualvertraglichen Vereinbarung.
(9) Ausschluss bei Zahlungsverzug Der Garantieanspruch ist ausgeschlossen, wenn sich der KUNDE bei Geltendmachung des Garantiefalls mit fälligen Vergütungen gegenüber dem ANBIETER im Verzug befindet.
(10) Rechtsfolge im Garantiefall Wird die Garantieleistung auch nach Ablauf des Karenzzeitraums nicht erbracht und liegt kein Ausschlusstatbestand (insbesondere gemäß den Absätzen 4, 6, 8 und 9) vor, erstattet der ANBIETER dem KUNDEN die für den Erstgarantiezeitraum gezahlte Nettovergütung. Weitergehende Ansprüche des KUNDEN — insbesondere auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn oder Ersatz von Folgeschäden — sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(11) Verlängerung bei Leistungshindernissen Zeiten, in denen die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der ANBIETER nicht zu vertreten hat (insbesondere Sperrungen, Aussetzungen oder wesentliche Leistungsänderungen bei Werbeplattformen wie Meta oder Google sowie Ereignisse höherer Gewalt), nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, verlängern den Erstgarantiezeitraum um die Dauer der Störung. Der ANBIETER informiert den KUNDEN über Eintritt und Wegfall der Störung.
a) Teilnahme am Onboarding & Umsetzung der Maßnahmen
Der KUNDE nimmt an dem vereinbarten Onboarding-Termin sowie an vereinbarten Beratungs- und Abstimmungsterminen pünktlich teil. Die dort angeforderten, für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, Informationen und Zugänge (insbesondere Angaben zu Gewerk, Einzugsgebiet und Kapazitäten, Logo- und Bildmaterial sowie Kalenderzugang) stellt der KUNDE dem ANBIETER innerhalb von sieben Tagen nach dem jeweiligen Termin bereit. Die in den Onboarding- und Beratungsterminen gemeinsam vereinbarten, zumutbaren Optimierungsmaßnahmen (z. B. Reaktion auf öffentliche Bewertungen, Aktualisierung des Google-Unternehmensprofils und der Grunddaten des Außenauftritts) setzt der KUNDE innerhalb von sieben Tagen um und weist die Umsetzung dem ANBIETER auf Anforderung in geeigneter Form (z. B. Link, Screenshot, Bestätigung in Textform) nach.
b) Korrekte Angaben
Der KUNDE stellt sicher, dass seine Angaben zu Gewerk, Einzugsgebiet und Kapazitäten zutreffend und aktuell sind, und teilt Änderungen dem ANBIETER unverzüglich mit. Die Qualifizierung von Terminen erfolgt auf Grundlage dieser Angaben.
c) Terminverfügbarkeit
Der KUNDE stellt dem ANBIETER fortlaufend die im Onboarding vereinbarten Terminfenster für Vor-Ort-Termine zur Verfügung, mindestens jedoch Terminfenster an drei Werktagen pro Woche. Änderungen der Terminfenster sowie vorhersehbare Abwesenheiten (z. B. Urlaub, Betriebsferien) teilt der KUNDE dem ANBIETER mindestens sieben Tage im Voraus in Textform mit; unvorhersehbare Verhinderungen (z. B. Krankheit) teilt er unverzüglich mit.
d) Reaktionszeit
Der KUNDE reagiert auf übermittelte Lead-Informationen innerhalb von 24 Stunden. Übermittlungen des ANBIETERS (insbesondere Lead-Informationen und Termine) erfolgen über die zwischen den PARTEIEN vereinbarten Kanäle (z. B. E-Mail, Messenger-Dienst, bereitgestellter Kalender- oder Datenbankzugang) und gelten mit ihrer Bereitstellung als zugegangen. Der KUNDE stellt sicher, dass er die vereinbarten Kanäle an Werktagen regelmäßig prüft.
e) Wahrnehmung der Termine
Der KUNDE verpflichtet sich, zu den vereinbarten Vor-Ort-Terminen pünktlich zu erscheinen.
f) Feedback und Statuspflege
Am Tag jedes Vor-Ort-Termins übermittelt der KUNDE dem ANBIETER über die vereinbarten Kanäle ein kurzes schriftliches Feedback (stichpunktartig ausreichend) über Verlauf, Eindrücke und Ergebnis des Termins, einschließlich der Angabe, ob ein Auftrag zustande gekommen ist (Auftrag: ja/nein), sowie im Fall einer Ablehnung der maßgeblichen Gründe. Darüber hinaus hält der KUNDE den Bearbeitungsstatus jedes übermittelten Leads und Termins (z. B. in Bearbeitung, Auftrag, abgelehnt) über die vereinbarten Kanäle bzw. in dem vom ANBIETER bereitgestellten System fortlaufend aktuell.
g) Außenauftritt
Der ANBIETER kann den KUNDEN während der Vertragslaufzeit in Textform auf konkrete, zumutbare Anpassungen seines öffentlichen Außenauftritts hinweisen (z. B. Reaktion auf öffentliche Bewertungen, Korrektur oder Aktualisierung der Grunddaten wie Kontaktdaten und Öffnungszeiten, Aktualisierung des Google-Unternehmensprofils), soweit der Außenauftritt geeignet ist, die Wahrnehmung vermittelter Termine erheblich zu beeinträchtigen. Der KUNDE setzt die konkret bezeichneten Anpassungen innerhalb von sieben Tagen um und weist die Umsetzung dem ANBIETER auf Anforderung in geeigneter Form (z. B. Link, Screenshot, Bestätigung in Textform) nach.
11. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Erstlaufzeit. Kündigungsfrist: vier Wochen vor Ablauf.
12. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen per Rechnung, Lastschrift oder CopeCart. Bei Lastschrift ist eine SEPA-Einzugsermächtigung innerhalb von 7 Tagen erforderlich.
13. Haftung
Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt.
14. Datenschutz und Geheimhaltung
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Geheimhaltungspflichten gelten auch nach Vertragsende.
15. Abnahme
Werkleistungen gelten ohne schriftliche Einwände innerhalb von sieben Werktagen als abgenommen.
16. Urheberrechte und Markennutzung
Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der ANBIETER erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Eigenwerbung. Der KUNDE stellt den ANBIETER von Ansprüchen Dritter frei.
17. Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern abgeschlossen werden.
18. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jeglicher Form als Referenz nennen.
19. Allgemeine Bestimmungen
Gerichtsstand ist Hildesheim. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts.
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung.
Änderungen der AGB teilt der ANBIETER dem KUNDEN rechtzeitig mit. Widerspricht der KUNDE nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Änderungen als angenommen.
Stand: 08. Juli 2026